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lfd. Nr.: 8
1.Schlagwort:Reichskonkordat
2.Schlagwort:Konkordate
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AnmerkungStaatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich, unterzeichnet am 20.07.1933, ratifiziert am 10.09.1933. Das Reichskonkordat (RK) bildete die rechtliche Basis für die Befugnisse der katholischen Kirche in Deutschland; ausgehandelt wurde es unter Rückgriff auf Vorentwürfe aus den 1920er Jahren zwischen April und Juli 1933 in Rom, wobei auf vatikanisch-kirchlicher Seite Eugenio Pacelli und der deutsche Zentrumsvorsitzende Ludwig Kaas, auf der Regierungsseite Vizekanzler Franz von Papen sowie Ministerialdirektor Rudolf Buttmann federführend waren. Das RK besteht aus 34 Artikeln, einem Schlußprotokoll sowie einem Geheimanhang, der ausschließlich die Stellung des Klerus zur Militärdienstpflicht im Falle der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht regelt. Die in den Verhandlungen am meisten umstrittenen Artikel des RK selbst garantieren einerseits den Fortbestand der katholischen Organisationen und Verbände im neuen deutschen Reich (Art. 31), untersagen jedoch andererseits die parteipolitische Betätigung von Klerikern und Ordensangehörigen (Art. 32). Das RK enthält keine explizite Anerkennung des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland; ebensowenig besteht ein Zusammenhang zwischen RK und Zustimmung der Zentrumspartei zu Hitlers Ermächtigungsgesetz bzw. zwischen RK und Auflösung der Zentrumspartei.
QuelleVolk, Reichskonkordat; Brechenmacher (Hg.), Das Reichskonkordat 1933.

Dokumente (79):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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