| | lfd. Nr. | | | Prot. Nr. | | | Sender | | | Empfänger | | | Ort | | | Datum | | | Archiv | AA.EE.SS. Germania, Pos. 645, fasc. 168, fol. 51r | | |
| | Betreff | | | Regest | | | Dokument | 1 | [Bestätigt Empfang von Disp. 24131 |
Pacelli an Orsenigo, 06.09.1933 (AA.EE.SS. Germania, Pos. 645, fasc. 168, fol. 30r – hsl. Konzept).
| | ] del giorno 6 corrente, con cui Vostra Eminenza Reverendissima compiacevasi trasmettermi copia della Nota, che il Vice Cancelliere von Papen rimetteva a Vostra Eminenza il giorno 8 luglio c. a. concernente alcuni punti del Concordato col Reich.2 |
Es handelt sich um die Erklärung Papens vom 08.07.1933, durch die eine Paraphierung des Vertragswerkes überhaupt erst möglich wurde. Der Vizekanzler hatte darin nach Rücksprache mit Hitler erklärt, daß „der Herr Reichskanzler eine Kundgebung erlassen“ werde, „in welcher er den Abschluß des Konkordates begrüßt und weiterhin feststellt, daß 1.) die Auflösung solcher katholischen Organisationen sofort rückgängig zu machen sei, die durch den vorliegenden Vertrag anerkannt sind und deren Auflösung ohne Anweisung der Reichsregierung erfolgt ist, sowie 2.) daß alle Zwangsmaßnahmen gegen Geistliche und andere Führer dieser katholischen Organisationen aufzuheben seien. Eine Wiederholung solcher Maßnahmen soll für die Zukunft unzulässig sein und nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bestraft werden.“ Volk (Bearb.), Kirchliche Akten, S. 131.
| | Non mancherò di tener presente per ogni eventuale circostanza quanto in essa Nota è contenuto.
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| | Anhang | | | |
| | | 1
Pacelli an Orsenigo, 06.09.1933 (AA.EE.SS. Germania, Pos. 645, fasc. 168, fol. 30r – hsl. Konzept).
| | | 2
Es handelt sich um die Erklärung Papens vom 08.07.1933, durch die eine Paraphierung des Vertragswerkes überhaupt erst möglich wurde. Der Vizekanzler hatte darin nach Rücksprache mit Hitler erklärt, daß „der Herr Reichskanzler eine Kundgebung erlassen“ werde, „in welcher er den Abschluß des Konkordates begrüßt und weiterhin feststellt, daß 1.) die Auflösung solcher katholischen Organisationen sofort rückgängig zu machen sei, die durch den vorliegenden Vertrag anerkannt sind und deren Auflösung ohne Anweisung der Reichsregierung erfolgt ist, sowie 2.) daß alle Zwangsmaßnahmen gegen Geistliche und andere Führer dieser katholischen Organisationen aufzuheben seien. Eine Wiederholung solcher Maßnahmen soll für die Zukunft unzulässig sein und nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bestraft werden.“ Volk (Bearb.), Kirchliche Akten, S. 131.
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