| | lfd. Nr. | | | Prot. Nr. | | | Sender | | | Empfänger | | | Ort | | | Datum | | | Archiv | AA.EE.SS. Germania, Pos. 647, fasc. 173, fol. 69r | | |
| | Betreff | | | Regest | Ausführung des Reichskonkordats: Volksschule Sötern; bestätigt Empfang von Bericht No. 8888 vom 27.11.1933 mit Anlagen; hat in der Angelegenheit Sötern-Birkenfeld an den Bischof von Trier geschrieben. 1 | Pacelli an Bornewasser, Città del Vaticano, 04.12.1933 [Prot. No. 3458/33 – msl. Konzept mit hsl. Korrekturen Pacellis]: „Euerer Exzellenz beehre ich mich ergebenst mitzuteilen, dass nach Berichten, die der Apostolischen Nuntiatur in Berlin zugegangen sind, die katholische Volksschule in Sötern-Birkenfeld unrechtmässig aufgehoben worden ist, unter Ueberweisung der katholischen Schulkinder an die dortige dreiklassige protestantische Volksschule. Da aus der Eingabe ersichtlich ist, dass die Angelegenheit zugleich durch das Bischöfliche Generalvikariat direkt bearbeitet wird, möchte ich das Ergebnis dieser Bemühungen zunächst abwarten, würde jedoch gerne damit einverstanden sein, wenn Euere Exzellenz die zuständige staatliche Stelle und gegebenenfalls auch die Reichsregierung wissen liessen, dass der Fall Sötern bereits zur Kenntnis des Heiligen Stuhles gelangt ist“ (AA.EE.SS. Germania, Pos. 647, fasc. 173, fol. 68r). | |
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| | Dokument | | | Anhang | | | |
| | | 1 Pacelli an Bornewasser, Città del Vaticano, 04.12.1933 [Prot. No. 3458/33 – msl. Konzept mit hsl. Korrekturen Pacellis]: „Euerer Exzellenz beehre ich mich ergebenst mitzuteilen, dass nach Berichten, die der Apostolischen Nuntiatur in Berlin zugegangen sind, die katholische Volksschule in Sötern-Birkenfeld unrechtmässig aufgehoben worden ist, unter Ueberweisung der katholischen Schulkinder an die dortige dreiklassige protestantische Volksschule. Da aus der Eingabe ersichtlich ist, dass die Angelegenheit zugleich durch das Bischöfliche Generalvikariat direkt bearbeitet wird, möchte ich das Ergebnis dieser Bemühungen zunächst abwarten, würde jedoch gerne damit einverstanden sein, wenn Euere Exzellenz die zuständige staatliche Stelle und gegebenenfalls auch die Reichsregierung wissen liessen, dass der Fall Sötern bereits zur Kenntnis des Heiligen Stuhles gelangt ist“ (AA.EE.SS. Germania, Pos. 647, fasc. 173, fol. 68r). | |
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