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lfd. Nr.
333
Prot. Nr.
9346
Sender
Orsenigo
Empfänger
Pacelli
Ort
Berlin
Datum
15.01.1934
Archiv
AA.EE.SS.Germania, Pos. 647, fasc. 174, fol. 17rv
Betreff
s. ogg.
Regest
Reichskonkordat, Art. 31: Stand der Arbeit am Verzeichnis der katholischen Vereine und Verbände.
Dokument
1In ossequio alle venerate istruzioni di Vostra Eminenza Reverendissima impartitemi con pregiato Dispaccio No. 3721/33 del giorno 30 Dicembre u.s. e al venerato Cifrato No.154 del giorno 6 corr. mese in risposta a due miei dubbi1
O. hatte am 03.01.1934 telegraphisch bei Pacelli angefragt, ob er zur Anfertigung der Liste der katholischen Organisationen auch Rücksprache mit dem bayerischen Episkopat nehmen und ob er schließlich auch noch einmal Kontakt zur Reichsregierung in dieser Angelegenheit suchen solle. Pacelli hatte beide Fragen positiv beschieden, „ad primum affermative, ma d’accordo col Nunzio di Monaco. Ad secundum parimenti affirmative, salvi i diritti riconosciuti alla Chiesa nel Concordato germanico.“ O. an Pacelli, 03.01.1934 (Cifrato No. 112); Pacelli an O., 06.01.1934 (Cifrato No. 154); A.E.S. Germania, Pos. 647, fasc. 174, fol. 5r, 6r.
, mi sono recato personalmente a Breslavia e poi a Monaco per conferire con quelli Eminentissimi Cardinali Arcivescovi e forse mi recherò anche a Colonia; al tempo stesso ho avuto occasione di abboccarmi o di conoscere per iscritto il pensiero di qualche Ordinario Metropolita o Vescovo; ebbi pure un abboccamento col Signor Dottor Buttmann, che ha riconfermato il suo programma di un viaggio a Roma ai primi di febbraio.2
Buttmann traf am 06.02.1934 zu einer neuen Verhandlungsrunde in Rom ein; vgl. Brechenmacher (Hg.), Unveröffentlichte Dokumente aus dem Nachlaß des Ministerialdirektors Rudolf Buttmann, S. 209.
2Frattanto sulle notizie raccolte e sulle orme precise del Concordato ho compilato un Elenco, raggruppando tutte le organizzazioni in cinque categorie per la prima classe e in quattro per la seconda: totale nove gruppi, e l’ho inviato a tutti gli Ordinari, pregandoli di comunicarmi, con la maggior celerità possibile, le loro osservazioni.3
O. hatte folgendes Rundschreiben an die Bischöfe vorbereitet: „Das Verzeichnis der katholischen Organisationen, das für die Durchführung des Art. 31, Abs. 3 des Reichskonkordats aufgestellt worden war, hat für die Durchbesprechung einige praktische Schwierigkeiten geboten. Deshalb versuchen wir jetzt, das Verzeichnis zu vereinfachen, indem man die verschiedenen Organisationen in wenigen Gruppen zusammenfaßt. Das soll aber nicht bedeuten, daß irgend eine Organisation von vornherein ausgeschlossen sei, sondern soll nur für die Besprechung richtunggebend sein. In der Anlage finden die Hochwürdigsten Herren ein nach diesem neuen Gesichtspunkt aufgestelltes Verzeichnis. Besonders sind die Gruppen der Kategorie „B“ nach Anleitung des Konkordats selber festgelegt, wo tatsächlich Organisationen mit „sozialen, beruflichen und andern“ Aufgaben erwähnt werden. Diese „anderen“ Aufgaben haben wir als „Gesinnungspflege“ näher erklärt. Die Einteilung der wenigen im anliegenden Verzeichnis genannten Organisationen (die kleineren werden später noch hinzugefügt) geschah mit Berücksichtigung nicht nur des Wesens der betreffenden Organisation, sondern auch der Vorteile, die Gruppe „A“ bietet, insofern dieselbe die Gefahr einer „etwaigen Einordnung in staatlichen Verbänden“ ausschliesst, ebenso wie man bei der Gruppe „B“ auf den Vorteil geachtet hat, daß sie in der Öffentlichkeit auch für Zwecke in Erscheinung treten können sic!, die nicht ausschließlich religiöser, kultureller oder karitativer Art sind. Ich bitte nun ganz ergebenst die Hochwürdigsten Herren Ordinarien, mir mit der größtmöglichen Eile die etwaigen Verbesserungen oder Bemerkungen, die Sie zu dem anliegenden Verzeichnis machen möchten, geneigtest mitzuteilen. Angesichts der Dringlichkeit der Verhandlungen, die in Rom sofort wieder aufgenommen werden sollen, bin ich gezwungen, bei aller Ehrerbietung als letzte Frist für die Zusendung der Antwort Montag, den 23. Januar, festzusetzen.“ (O. an die „Hochwürdigsten Herren Ordinarien Deutschlands“, 15.01.1934, Prot. No. 9347, Entwurf; AA.EE.SS. Germania, Scatole 1, fol. 17rv). Aufgrund der gleichzeitigen Initiative Bertrams sandte O. dieses Schreiben jedoch nicht ab. Vgl. dazu Bericht No. 9351 vom 16.01.1934.
Spero di poter cosi raccogliere risposte, almeno nella maggioranza, sostanzialmente concordi, per guisa che mi permettano di inviare a Vostra Eminenza una proposta concreta.
3Io ritengo di somma importanza portare in porto questo punto del Concordato, fosse pure anche col sacrificio di qualche Organizzazione poiché penso che, dopo, saremo assai più agguerriti per qualsiasi ... eventualità!4
Die Auslassungspunkte so im Original.
Anhang

1 O. hatte am 03.01.1934 telegraphisch bei Pacelli angefragt, ob er zur Anfertigung der Liste der katholischen Organisationen auch Rücksprache mit dem bayerischen Episkopat nehmen und ob er schließlich auch noch einmal Kontakt zur Reichsregierung in dieser Angelegenheit suchen solle. Pacelli hatte beide Fragen positiv beschieden, „ad primum affermative, ma d’accordo col Nunzio di Monaco. Ad secundum parimenti affirmative, salvi i diritti riconosciuti alla Chiesa nel Concordato germanico.“ O. an Pacelli, 03.01.1934 (Cifrato No. 112); Pacelli an O., 06.01.1934 (Cifrato No. 154); A.E.S. Germania, Pos. 647, fasc. 174, fol. 5r, 6r.
2 Buttmann traf am 06.02.1934 zu einer neuen Verhandlungsrunde in Rom ein; vgl. Brechenmacher (Hg.), Unveröffentlichte Dokumente aus dem Nachlaß des Ministerialdirektors Rudolf Buttmann, S. 209.
3 O. hatte folgendes Rundschreiben an die Bischöfe vorbereitet: „Das Verzeichnis der katholischen Organisationen, das für die Durchführung des Art. 31, Abs. 3 des Reichskonkordats aufgestellt worden war, hat für die Durchbesprechung einige praktische Schwierigkeiten geboten. Deshalb versuchen wir jetzt, das Verzeichnis zu vereinfachen, indem man die verschiedenen Organisationen in wenigen Gruppen zusammenfaßt. Das soll aber nicht bedeuten, daß irgend eine Organisation von vornherein ausgeschlossen sei, sondern soll nur für die Besprechung richtunggebend sein. In der Anlage finden die Hochwürdigsten Herren ein nach diesem neuen Gesichtspunkt aufgestelltes Verzeichnis. Besonders sind die Gruppen der Kategorie „B“ nach Anleitung des Konkordats selber festgelegt, wo tatsächlich Organisationen mit „sozialen, beruflichen und andern“ Aufgaben erwähnt werden. Diese „anderen“ Aufgaben haben wir als „Gesinnungspflege“ näher erklärt. Die Einteilung der wenigen im anliegenden Verzeichnis genannten Organisationen (die kleineren werden später noch hinzugefügt) geschah mit Berücksichtigung nicht nur des Wesens der betreffenden Organisation, sondern auch der Vorteile, die Gruppe „A“ bietet, insofern dieselbe die Gefahr einer „etwaigen Einordnung in staatlichen Verbänden“ ausschliesst, ebenso wie man bei der Gruppe „B“ auf den Vorteil geachtet hat, daß sie in der Öffentlichkeit auch für Zwecke in Erscheinung treten können sic!, die nicht ausschließlich religiöser, kultureller oder karitativer Art sind. Ich bitte nun ganz ergebenst die Hochwürdigsten Herren Ordinarien, mir mit der größtmöglichen Eile die etwaigen Verbesserungen oder Bemerkungen, die Sie zu dem anliegenden Verzeichnis machen möchten, geneigtest mitzuteilen. Angesichts der Dringlichkeit der Verhandlungen, die in Rom sofort wieder aufgenommen werden sollen, bin ich gezwungen, bei aller Ehrerbietung als letzte Frist für die Zusendung der Antwort Montag, den 23. Januar, festzusetzen.“ (O. an die „Hochwürdigsten Herren Ordinarien Deutschlands“, 15.01.1934, Prot. No. 9347, Entwurf; AA.EE.SS. Germania, Scatole 1, fol. 17rv). Aufgrund der gleichzeitigen Initiative Bertrams sandte O. dieses Schreiben jedoch nicht ab. Vgl. dazu Bericht No. 9351 vom 16.01.1934.
4 Die Auslassungspunkte so im Original.
Biographien (4):Sachdatensätze (1):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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