Meta-Suche


Schlagwort-Ansicht
lfd. Nr.: 13
1.Schlagwort:Bayerisches Konkordat
2.Schlagwort:Konkordate
3.Schlagwort:Bayern
4.Schlagwort:Pacelli
AnmerkungDas Konkordat mit Bayern – unterzeichnet am 29.03.1924, ratifiziert am 25.01.1925 – war der erste in der Reihe der von Nuntius Pacelli mit deutschen Einzelstaaten ausgehandelten Staatskirchenverträge der 1920er Jahre. Die Folgen des Ersten Weltkriegs, v.a. die Ablösung der Monarchien durch parlamentarische Demokratien, aber auch die territorialen Veränderungen infolge des Versailler Vertrages, ließen eine Neubestimmung des Verhältnisses von katholischer Kirche und deutschen Einzelstaaten als notwendig erscheinen. Das seit 1920/22 ebenfalls betriebene Projekt eines Konkordats mit dem gesamten deutschen Reich trat demgegenüber zunächst in den Hintergrund. Die Verhandlungen über das Bayerische Konkordat zogen sich seit 1919 über mehrere Jahre hin; im Zentrum stand die Frage nach der Neuregelung des Bischofswahlrechts. Pacelli und den bayerischen Bischöfen gelang es dabei, die staatlichen Ansprüche auf Mitsprache ebenso zurückzuweisen wie die der Domkapitel auf freie Wahl des Bischofs. Zuletzt blieb den Domkapiteln nur das Recht, neben den regelmäßig von den Bischöfen eingeforderten Kandidatenvorschlägen (Triennallisten) im konkreten Besetzungsfall eine eigene Liste zu unterbreiten, an die der Papst jedoch nicht gebunden war.
QuelleHermann-Joseph Busley: Bayerisches Konkordat, 1924, in: Historisches Lexikon Bayerns; http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44534 (15.06.2009)

Dokumente (5):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
 Texte | Quellen u. Literatur | Abkürzungen | Impressum | Hilfe |