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lfd. Nr.
406
Prot. Nr.
10244
Sender
Orsenigo
Empfänger
Pacelli
Ort
Berlin
Datum
06.05.1934
Archiv
AA.EE.SS. Germania, Pos. 658-659, fasc. 206, fol. 39r-40r
Betreff
Provvista di Hildesheim
Regest
Bischofsstuhlbesetzung Hildesheim: Wahl Machens’ durch das Domkapitel; Gespräch mit Ministerialdirektor Jäger über die Einspruchsfrist der Regierung im Nachbesetzungsverfahren für Bischofsstühle.
Dokument
1In ossequiosa esecuzione dei venerati ordini impartitimi da Vostra Eminenza Reverendissima con pregiatissimo Dispaccio N. 1136/34, in data 14 aprile, concernente la provvista della Sede Vescovile di Hildesheim,1
Nach Übermittlung der Vorschläge der Bischöfe mit Bericht vom 22.03.1934 hatte Pacelli gem. Preußischem Konkordat O. am 14.04.1934 (Dispaccio No. 1136/34, AA.EE.SS. Germania, Pos. 658-659, fasc. 206, fol. 35r-37r) die durch den Papst approbierte Dreierliste übermittelt, aus der das Hildesheimer Domkapitel den neuen Bischof zu wählen hatte. Die Terna lautete: 1) Antonius Mönch, 2) Joseph Machens, 3) Arnold Francken. Offensichtlich war Algermissen im letzten Moment aus der Terna entfernt worden. In einem Entwurf des Schreibens an O. vom 10.04.1934 war dessen Name noch auf Platz 2, derjenige Machens’ auf Platz 3 genannt worden (Ebd., fol. 38r/39r). Die Gründe für diese Entscheidung gehen aus den vorliegenden Akten nicht hervor. Flammer vermutet, Algermissen sei aufgrund seines Zusammenstoßes mit dem Nationalsozialismus – einer polizeilichen Verwarnung wegen seiner Rede auf dem Görlitzer Katholikentag 1933 – aus der Terna entfernt worden, „um der deutschen Regierung von vornherein keine Möglichkeit zu geben, gegen einen Bischof Algermissen Bedenken politischer Art zu erheben.“ Flammer, „… mit geistig unbedeutenden Personen ist wenig gedient“, S. 254. Vielleicht wurden im Vatikan aber auch nachträglich die Ausführungen O.s über Algermissen in seinem Bericht vom 22.03.1934 berücksichtigt. Auch O. hatte befürchtet, Algermissen könne der „politischen Klausel“ des RK zum Opfer fallen, allerdings wegen seiner Tätigkeit für den Volksverein für das katholische Deutschland.
ho comunicato subito, cioè in data 16 aprile, la terna indicatami, nonché le istruzioni annesse, al Reverendissimo Prelato Hagemann, Preposto del Capitolo di Hildesheim. Purtroppo – non so per quali cause – la seduta Capitolare non si tenne che il 3 maggio ed in giornata però lo stesso Reverendissimo Preposto mi comunicava che era stato eletto il secondo della terna, cioè il Professore, aggiungendo di avere al tempo stesso (cioè il 3 maggio) data notizia dell’avvenuta nomina anche al Ministero dello Stato di Prussia. Mi pare quindi che – pur facendo un computo generoso – il giorno 25 sono pienamente decorsi i 20 giorni, di cui è parola nel Concordato col Reich e del cui corrispondente diritto di uso io ho già anche preavvisato il Governo con mia lettera in data 28 novembre 1933.2
Art. 6 des Preußischen Konkordats verpflichtete das Domkapitel, nach der Bischofswahl bei der Preußischen Staatsregierung anzufragen, ob Bedenken politischer Art gegen den Gewählten bestünden. Im Schlußprotokoll zu RK Art. 14, Abs. 2, Ziff. 2, war dazu eine Fristsetzung vereinbart worden. „Liegt nach Ablauf von 20 Tagen eine derartige Erklärung {der Regierung, ThB] nicht vor, so wird der Heilige Stuhl berechtigt sein, anzunehmen, daß Bedenken gegen den Kandidaten nicht bestehen“ (Schlußprotokoll zum RK, zit. nach dem Abdruck bei Albrecht [Bearb.], Notenwechsel I, S. 388). – Mit seinem Schreiben an den preußischen Kultusminister Rust vom 28.11.1934 (Druck in: Albrecht [Bearb.], Notenwechsel III, S. 15/16) hatte O. im Neubesetzungsverfahren für Berlin einen Präzedenzfall konstituiert, indem er den Kultusminister nach Ablauf der 20-Tages-Frist darauf hingewiesen hatte, daß der Heilige Stuhl in allen zukünftigen Verfahren bei einer nicht erfolgten Rückmeldung seitens der Regierung ohne weitere Erkundigung davon ausgehe, daß „Bedenken politischer Art“ gegen den Gewählten nicht bestünden.. Eine ausdrückliche Bestätigung seitens der Regierung, daß keine Bedenken vorlägen (wie sie im Berliner Verfahren von 1933 noch ergangen war; vgl. Bericht No. 9159 vom 27.12.1933), war dieser Rechtsauffassung zufolge nicht notwendig. Um diese Frage drehte sich das im Bericht weiter unten referierte Gespräch O.s mit Ministerialdirektor Jäger.
2Recentemente, in occasione di una conversazione su altri temi col Direttore Ministeriale di Prussia Signor Jäger, egli accennò a questa mia lettera, quasi come se il Ministro del Culto ne dissentisse; io risposi che il mio pensiero era scritto e chiaro; che la Santa Sede del resto, che è sempre per natura sua molto condiscendente, può certo per una circostanza straordinaria, che esiga evidentemente un piccolo ritardo, concedere anche una breve dilazione, ma occorre che i termini della dilazione a rispondere siano indicati chiaramente ed in tempo e siano naturalmente accettati dalla Santa Sede, trattandosi anche qui, come in tutto quanto è precisato in un concordato, di patti bilaterali, che solo il consenso dei due contraenti può momentaneamente modificare.3
Vgl. die vorangehende Anm.
3Anche dal fatto che la lettera mia non fu oggetto di contro-risposta scritta io ritengo che la piccola divergenza di interpretazione sia esaurita, a meno rinasca con tutte le formalità di una nota in occasione della nomina in corso.
Anhang

1 Nach Übermittlung der Vorschläge der Bischöfe mit Bericht vom 22.03.1934 hatte Pacelli gem. Preußischem Konkordat O. am 14.04.1934 (Dispaccio No. 1136/34, AA.EE.SS. Germania, Pos. 658-659, fasc. 206, fol. 35r-37r) die durch den Papst approbierte Dreierliste übermittelt, aus der das Hildesheimer Domkapitel den neuen Bischof zu wählen hatte. Die Terna lautete: 1) Antonius Mönch, 2) Joseph Machens, 3) Arnold Francken. Offensichtlich war Algermissen im letzten Moment aus der Terna entfernt worden. In einem Entwurf des Schreibens an O. vom 10.04.1934 war dessen Name noch auf Platz 2, derjenige Machens’ auf Platz 3 genannt worden (Ebd., fol. 38r/39r). Die Gründe für diese Entscheidung gehen aus den vorliegenden Akten nicht hervor. Flammer vermutet, Algermissen sei aufgrund seines Zusammenstoßes mit dem Nationalsozialismus – einer polizeilichen Verwarnung wegen seiner Rede auf dem Görlitzer Katholikentag 1933 – aus der Terna entfernt worden, „um der deutschen Regierung von vornherein keine Möglichkeit zu geben, gegen einen Bischof Algermissen Bedenken politischer Art zu erheben.“ Flammer, „… mit geistig unbedeutenden Personen ist wenig gedient“, S. 254. Vielleicht wurden im Vatikan aber auch nachträglich die Ausführungen O.s über Algermissen in seinem Bericht vom 22.03.1934 berücksichtigt. Auch O. hatte befürchtet, Algermissen könne der „politischen Klausel“ des RK zum Opfer fallen, allerdings wegen seiner Tätigkeit für den Volksverein für das katholische Deutschland.
2 Art. 6 des Preußischen Konkordats verpflichtete das Domkapitel, nach der Bischofswahl bei der Preußischen Staatsregierung anzufragen, ob Bedenken politischer Art gegen den Gewählten bestünden. Im Schlußprotokoll zu RK Art. 14, Abs. 2, Ziff. 2, war dazu eine Fristsetzung vereinbart worden. „Liegt nach Ablauf von 20 Tagen eine derartige Erklärung {der Regierung, ThB] nicht vor, so wird der Heilige Stuhl berechtigt sein, anzunehmen, daß Bedenken gegen den Kandidaten nicht bestehen“ (Schlußprotokoll zum RK, zit. nach dem Abdruck bei Albrecht [Bearb.], Notenwechsel I, S. 388). – Mit seinem Schreiben an den preußischen Kultusminister Rust vom 28.11.1934 (Druck in: Albrecht [Bearb.], Notenwechsel III, S. 15/16) hatte O. im Neubesetzungsverfahren für Berlin einen Präzedenzfall konstituiert, indem er den Kultusminister nach Ablauf der 20-Tages-Frist darauf hingewiesen hatte, daß der Heilige Stuhl in allen zukünftigen Verfahren bei einer nicht erfolgten Rückmeldung seitens der Regierung ohne weitere Erkundigung davon ausgehe, daß „Bedenken politischer Art“ gegen den Gewählten nicht bestünden.. Eine ausdrückliche Bestätigung seitens der Regierung, daß keine Bedenken vorlägen (wie sie im Berliner Verfahren von 1933 noch ergangen war; vgl. Bericht No. 9159 vom 27.12.1933), war dieser Rechtsauffassung zufolge nicht notwendig. Um diese Frage drehte sich das im Bericht weiter unten referierte Gespräch O.s mit Ministerialdirektor Jäger.
3 Vgl. die vorangehende Anm.
Biographien (7):Sachdatensätze (1):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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