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lfd. Nr.: 6
1.Schlagwort:Unvereinbarkeitserklärung
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AnmerkungAm 30.09.1930 ließ das Mainzer bischöfliche Ordinariat die prinzipielle Unvereinbarkeit von Katholizismus und Nationalsozialismus öffentlich erklären und den Katholiken der Diözese eine Mitgliedschaft in der NSDAP verbieten. Ungehorsamen drohte die bischöfliche Verlautbarung Ausschluß von den Sakramenten an. Nach verschiedenen weiteren Verlautbarungen der Bischöfe einzelner Kirchenprovinzen, die in unterschiedlicher Schärfe vor dem Nationalsozialismus warnten und dessen Rassenlehre zurückwiesen, schloß sich die Fuldaer Bischofskonferenz am 17./19.08.1932 insgesamt der von Mainz vorgegebenen Linie an und erklärte die Mitgliedschaft von Katholiken in der NSDAP oder ihren Organisationen für unzulässig. Die Stellungnahme, eine offensichtliche Reaktion auf den explosionsartigen Stimmenzuwachs der NSDAP bei den Reichstagswahlen vom 31. Juli, enthielt implizit eine Ablehnung des Alleinherrschaftsstrebens des Nationalsozialismus sowie der auch unter Katholiken verbreiteten Auffassung, „positive“ politische Ziele der NS-Bewegung könnten von ihrer „negativen“ Einstellung zu Religion und Christentum getrennt betrachtet werden.
QuelleMüller, Katholische Kirche und Nationalsozialismus, S. 13-15, 21-37, 43; Brechenmacher, Teufelspakt, Selbsterhaltung, universale Mission, S. 601-604, 608-613.

Dokumente (3):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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