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lfd. Nr.: 17
1.Schlagwort:Arierparagraph
2.Schlagwort:Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
3.Schlagwort:
4.Schlagwort:
AnmerkungParagraph 3, Abs. 1, des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07.04.1933: „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand […] zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.“
Quellewww.verfassungen.de/de/de33-45/index.htm

Dokumente (1):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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