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lfd. Nr.
441
Prot. Nr.
10902
Sender
Orsenigo
Empfänger
Pacelli
Ort
Berlin
Datum
20.07.1934
Archiv
AA.EE.SS. Germania, Scatole 3, fol. 117r
Betreff
s. ogg.
Regest
Verhandlungen zu RK, Art. 31 – Bewertung durch Kardinal Schulte.
Dokument
1Mi onoro di trasmettere, qui accluso, a Vostra Eminenza Reverendissima alcuni appunti, che Sua Eminenza il Cardinale di Colonia ha fatto alle trattative, che i tre Eccellentissimi Vescovi incaricati dalla Conferenza Episcopale di Fulda ebbero col Governo del Reich.1
Vgl. Bericht No. 10808 vom 04.07.1934.
Anhang
1Kritik Schultes an den in den Verhandlungen der drei Bischöfe mit der Reichsregierung (25.-30.06.) erzielten Ergebnissen.2
Von Schulte unterzeichneter Durchschlag seiner Aufzeichnung (fol. 119r-122r); der Kölner Erzbischof kommentiert darin die von der Delegation Bares, Berning und Gröber in der Verhandlungsrunde vom 25.-30.06.1934 erzielten Vereinbarungen mit Vertretern der Reichsregierung und der Partei. Er führt u.a. aus und resümiert dabei zur allgemeinen Lage: „Nachdem 1) die Reichsregierung die im Juli 1933 von Herrn Buttmann mit dem Episkopat getroffenen Abmachungen als nicht bindend betrachtet […], 2) die Partei sich nicht an das Konkordat gebunden glaubt […], 3) häufig in Parteiversammlungen geäussert wurde, das Konkordat sei nur zum Scheine abgeschlossen, 4) da aber das öffentliche Leben in Deutschland mehr durch die Partei als durch die Staatsorgane bestimmt wird und 5) der Führer unumschränkt sowohl über den Staatsapparat als über die Partei verfügt und diese Tatsache hervorgehoben zu werden pflegt, um den besonderen Wert der mit dem Dritten Reich geschlossenen internationalen Verträge aufzuzeigen, ist es unbedingt notwendig, dass durch die neuen Vereinbarungen zwischen dem Heiligen Stuhle und der Regierung der Führer selbst sowohl als Regierungs- wie als Parteihaupt in zweifelsfreier Weise verpflichtet wird sowohl auf das Konkordat im ganzen als auf die sämtlichen neuen Vereinbarungen. […] Im ganzen. In der neuen Abmachung verzichtet die Kirche ganz auf die Jugendkraft und macht grosse Zugeständnisse bezüglich der anderen Jugendvereine (eigene Tracht, Sport, Fahnen bei profanen Gelegenheiten) und der berufsständischen Vereine, die grundsätzlich auch untersagt werden bzw. in Abteilungen der allgemeinen Vereine umgewandelt werden. – Die Zustimmung hierzu sollte sie von einer öffentlichen, klaren und bindenden Erklärung des Führers über die Stellung des Dritten Reiches zu Kirche und Christentum abhängig machen.“ (Hervorhebungen im Original). Eine in die von Schulte hier aufgeworfene Richtung weisende Erklärung hatte Hitler den Bischöfen am 27.06. zugesagt; Buttmann entwarf einen Text im Juli; allerdings wurde die Erklärung dann nie veröffentlicht. Zur Kontextualisierung der – bisher nicht publizierten – Aufzeichnung Schultes vgl. den Kommentar bei Brechenmacher (Hg.), Unveröffentlichte Dokumente aus dem Nachlaß des Ministerialdirektors Rudolf Buttmann, S. 258, Anm. 342 und S.259, Anm. 346. – Pacelli selbst unterzog die Ergebnisse der Verhandlungsrunde in einem Schreiben an Bertram vom 23.07.1934 einer heftigen Kritik und legte dar, daß sie im Grunde für den Heiligen Stuhl inakzeptabel seien; vgl. ebd., S. 261, Anm. 352.

1 Vgl. Bericht No. 10808 vom 04.07.1934.
2 Von Schulte unterzeichneter Durchschlag seiner Aufzeichnung (fol. 119r-122r); der Kölner Erzbischof kommentiert darin die von der Delegation Bares, Berning und Gröber in der Verhandlungsrunde vom 25.-30.06.1934 erzielten Vereinbarungen mit Vertretern der Reichsregierung und der Partei. Er führt u.a. aus und resümiert dabei zur allgemeinen Lage: „Nachdem 1) die Reichsregierung die im Juli 1933 von Herrn Buttmann mit dem Episkopat getroffenen Abmachungen als nicht bindend betrachtet […], 2) die Partei sich nicht an das Konkordat gebunden glaubt […], 3) häufig in Parteiversammlungen geäussert wurde, das Konkordat sei nur zum Scheine abgeschlossen, 4) da aber das öffentliche Leben in Deutschland mehr durch die Partei als durch die Staatsorgane bestimmt wird und 5) der Führer unumschränkt sowohl über den Staatsapparat als über die Partei verfügt und diese Tatsache hervorgehoben zu werden pflegt, um den besonderen Wert der mit dem Dritten Reich geschlossenen internationalen Verträge aufzuzeigen, ist es unbedingt notwendig, dass durch die neuen Vereinbarungen zwischen dem Heiligen Stuhle und der Regierung der Führer selbst sowohl als Regierungs- wie als Parteihaupt in zweifelsfreier Weise verpflichtet wird sowohl auf das Konkordat im ganzen als auf die sämtlichen neuen Vereinbarungen. […] Im ganzen. In der neuen Abmachung verzichtet die Kirche ganz auf die Jugendkraft und macht grosse Zugeständnisse bezüglich der anderen Jugendvereine (eigene Tracht, Sport, Fahnen bei profanen Gelegenheiten) und der berufsständischen Vereine, die grundsätzlich auch untersagt werden bzw. in Abteilungen der allgemeinen Vereine umgewandelt werden. – Die Zustimmung hierzu sollte sie von einer öffentlichen, klaren und bindenden Erklärung des Führers über die Stellung des Dritten Reiches zu Kirche und Christentum abhängig machen.“ (Hervorhebungen im Original). Eine in die von Schulte hier aufgeworfene Richtung weisende Erklärung hatte Hitler den Bischöfen am 27.06. zugesagt; Buttmann entwarf einen Text im Juli; allerdings wurde die Erklärung dann nie veröffentlicht. Zur Kontextualisierung der – bisher nicht publizierten – Aufzeichnung Schultes vgl. den Kommentar bei Brechenmacher (Hg.), Unveröffentlichte Dokumente aus dem Nachlaß des Ministerialdirektors Rudolf Buttmann, S. 258, Anm. 342 und S.259, Anm. 346. – Pacelli selbst unterzog die Ergebnisse der Verhandlungsrunde in einem Schreiben an Bertram vom 23.07.1934 einer heftigen Kritik und legte dar, daß sie im Grunde für den Heiligen Stuhl inakzeptabel seien; vgl. ebd., S. 261, Anm. 352.
Biographien (5):Sachdatensätze (1):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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