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lfd. Nr.
367
Prot. Nr.
9477
Sender
Orsenigo
Empfänger
Pacelli
Ort
Berlin
Datum
30.01.1934
Archiv
AA.EE.SS. Germania, Pos. 632, fasc. 151, fol. 19rv
Betreff
Legge sulla sterilizzazione
Regest
Dokument
1Mi faccio un dovere di segnalare a Vostra Eminenza Reverendissima l’acclusa pubblicazione, apparsa oggi nei giornali, riguardante la applicazione della legge sulla sterilizzazione; molto più che essa contiene una discutibile formulazione nuova circa la linea di condotta, che il Governo intende seguire di fronte al dovere di prestarsi da parte dei medici (zur Vornahme der Sterilisation nur solche Aerzte beigezogen werden, die “innerlich auf dem Boden des Gesetzes stehen”) ed al tempo stesso qualche espressione troppo vaga, per non dire atta a generare equivoci, per quanto riguarda la dottrina della Chiesa Cattolica (die den Staat nicht hindern wird, das von ihm für notwendig erkannte Gesetz in vollem Umfange1
„in vollem Umfange“ von O. unterstrichen.
auszuführen).2
Der von O. übersandte Germania-Artikel berichtet über eine Unterredung von Vertretern des Bistums Freiburg, unter ihnen Bischof Gröber und Generalvikar Rösch, mit dem Referenten für den katholischen Kultus der badischen Regierung über Fragen der Anwendung des Sterilisationsgesetzes durch Katholiken und in katholischen Einrichtungen. Dem Bericht zufolge versuchten die Kirchenvertreter den Gesetzestext durch subtile Auslegungen der Begriffe „Anzeige“, „Antragstellung“ und „Mitwirkung“ so zu interpretieren, daß für Katholiken möglichst geringe Gewissenskonflikte entstanden. Auf der anderen Seite legten die nationalsozialistischen Politiker – ebenso wie die bereits gleichgeschaltete „Germania“ – diese Haltung als Bestätigung ihrer eigenen Auffassungen zum Thema „Zwangssterilisation“ aus. Vgl. auch die Bericht No. 9033 vom 10.12.1933 und No. 9337 vom 15.01.1934.
Anhang
1Germania Nr. 29, 30.01.1934: „Kirche und Sterilisationsgesetz. Besprechung kirchlicher und staatlicher Stellen.“

1 „in vollem Umfange“ von O. unterstrichen.
2 Der von O. übersandte Germania-Artikel berichtet über eine Unterredung von Vertretern des Bistums Freiburg, unter ihnen Bischof Gröber und Generalvikar Rösch, mit dem Referenten für den katholischen Kultus der badischen Regierung über Fragen der Anwendung des Sterilisationsgesetzes durch Katholiken und in katholischen Einrichtungen. Dem Bericht zufolge versuchten die Kirchenvertreter den Gesetzestext durch subtile Auslegungen der Begriffe „Anzeige“, „Antragstellung“ und „Mitwirkung“ so zu interpretieren, daß für Katholiken möglichst geringe Gewissenskonflikte entstanden. Auf der anderen Seite legten die nationalsozialistischen Politiker – ebenso wie die bereits gleichgeschaltete „Germania“ – diese Haltung als Bestätigung ihrer eigenen Auffassungen zum Thema „Zwangssterilisation“ aus. Vgl. auch die Bericht No. 9033 vom 10.12.1933 und No. 9337 vom 15.01.1934.
Biographien (2):Sachdatensätze (1):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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