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lfd. Nr.
361
Prot. Nr.
9413
Sender
Orsenigo
Empfänger
Pacelli
Ort
Berlin
Datum
22.01.1934
Archiv
AA.EE.SS. Germania, Pos. 631, fasc. 147, fol. 22r
Betreff
s. ogg.
Regest
Professor Vogels.
Dokument
1Riferendomi al venerato Dispaccio di Vostra Eminenza Reverendissima No.82/34 del giorno 8 corr. mese ho l’onore di inviare a Vostra Eminenza copia di una lettera avuta oggi dall’Eminentissimo Signor Cardinale Schulte di Colonia, dalla quale risulta che il penoso incidente per il negato “Nihil obstat” al Professor Vogels è stato appianato nel miglior senso, che si poteva desiderare.1
Vogels hatte gegenüber Schulte erklärt, zukünftig in seiner Lehre über das Neue Testament „den Weisungen der kirchlichen Lehrautorität, insbesondere den Entscheidungen der Päpstlichen Bibelkommission, deren verpflichtenden Charakter er immer anerkannt habe, vollauf so Rechnung zu tragen, wie es die Kirche von einem akademischen Lehrer der biblischen Wissenschaft erwarte.“ (Schulte an O., 20.01.1934, AA.EE.SS. Germania, Pos. 631, fasc. 147, fol. 21rv); Pacelli erklärte sich bereit, das „Nihil obstat“ zu erteilen, sofern Vogels schriftlich erkläre, „innerhalb Jahresfrist die hauptsächlich in Frage kommende Veröffentlichung ‚Grundriss der Einleitung in das Neue Testament’ in einem den kirchlichen Entscheidungen voll entsprechenden Sinne zu berichtigen“, sowie „bei erster sich bietender Gelegenheit innerhalb seiner Vorlesungen […] Anlass [zu nehmen], seine Stellungnahme mit der korrekten kirchlichen Lehre in Übereinstimmung zu bringen.“ (Pacelli an Schulte, 12.02.1934; ebd., fol. 27r). Diese Erklärung wollte Vogels jedoch erst nach einer weiteren, persönlichen Rechtfertigung gegenüber dem Heiligen Stuhl abgeben (Schulte an Pacelli, 06.03.1934; ebd., fol. 38r-39r), woraufhin Pacelli anwortete, dies stehe Vogels frei, könne allerdings keinen weiteren Einfluß auf die Besetzung des Tübinger Lehrstuhls haben (Pacelli an Schulte, 20.03.1934; ebd., fol. 40r-42r). Unterdessen hatte der Rottenburger Bischof Sproll gegenüber dem Kardinalstaatssekretär erklärt, unabhängig von der Frage des „Nihil obstat“ aus einer Reihe von anderen Gründen von einer Berufung Vogels nach Tübingen absehen zu wollen (Sproll an Pacelli, 16.02.1934; ebd., fol. 30rv). Aktenstücke zum weiteren Verlauf der „Causa Vogels“ befinden sich nicht im Faszikel. Vogels verblieb auf seinem Bonner Lehrstuhl, während das Ordinariat für neutestamentliche Exegese in Tübingen an Stefan Lösch ging.
Dell’acclusa lettera invio copia anche alla Sacra Congregazione dei Seminari e delle Università degli Studi, la quale mi aveva fornito anche la documentazione dei motivi, che hanno reso necessario un tale procedimento verso il summenzionato Professore.
Anhang
1Schulte an Orsenigo, 20.01.1934 (Abschrift).

1 Vogels hatte gegenüber Schulte erklärt, zukünftig in seiner Lehre über das Neue Testament „den Weisungen der kirchlichen Lehrautorität, insbesondere den Entscheidungen der Päpstlichen Bibelkommission, deren verpflichtenden Charakter er immer anerkannt habe, vollauf so Rechnung zu tragen, wie es die Kirche von einem akademischen Lehrer der biblischen Wissenschaft erwarte.“ (Schulte an O., 20.01.1934, AA.EE.SS. Germania, Pos. 631, fasc. 147, fol. 21rv); Pacelli erklärte sich bereit, das „Nihil obstat“ zu erteilen, sofern Vogels schriftlich erkläre, „innerhalb Jahresfrist die hauptsächlich in Frage kommende Veröffentlichung ‚Grundriss der Einleitung in das Neue Testament’ in einem den kirchlichen Entscheidungen voll entsprechenden Sinne zu berichtigen“, sowie „bei erster sich bietender Gelegenheit innerhalb seiner Vorlesungen […] Anlass [zu nehmen], seine Stellungnahme mit der korrekten kirchlichen Lehre in Übereinstimmung zu bringen.“ (Pacelli an Schulte, 12.02.1934; ebd., fol. 27r). Diese Erklärung wollte Vogels jedoch erst nach einer weiteren, persönlichen Rechtfertigung gegenüber dem Heiligen Stuhl abgeben (Schulte an Pacelli, 06.03.1934; ebd., fol. 38r-39r), woraufhin Pacelli anwortete, dies stehe Vogels frei, könne allerdings keinen weiteren Einfluß auf die Besetzung des Tübinger Lehrstuhls haben (Pacelli an Schulte, 20.03.1934; ebd., fol. 40r-42r). Unterdessen hatte der Rottenburger Bischof Sproll gegenüber dem Kardinalstaatssekretär erklärt, unabhängig von der Frage des „Nihil obstat“ aus einer Reihe von anderen Gründen von einer Berufung Vogels nach Tübingen absehen zu wollen (Sproll an Pacelli, 16.02.1934; ebd., fol. 30rv). Aktenstücke zum weiteren Verlauf der „Causa Vogels“ befinden sich nicht im Faszikel. Vogels verblieb auf seinem Bonner Lehrstuhl, während das Ordinariat für neutestamentliche Exegese in Tübingen an Stefan Lösch ging.
Biographien (4):Sachdatensätze ():

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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