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lfd. Nr.
233
Prot. Nr.
9033
Sender
Orsenigo
Empfänger
Pacelli
Ort
Berlin
Datum
10.12.1933
Archiv
AA.EE.SS. Germania, Pos. 632, fasc. 150, fol. 77rv
Betreff
Legge sulla sterilizzazione
Regest
Sterilisationsgesetz: die Ausführungsverordnung wurde veröffentlicht.
Dokument
1Credo mio dovere segnalare a Vostra Eminenza Reverendissima le norme emanate dal Governo ed apparse ieri nei giornali circa l’applicazione della Legge del 14 luglio 1933 sulla sterilizzazione e dove avrebbero dovuto aver posto le concessioni ai desideri dei cattolici, esposti per bocca dell’Episcopato nell’incontro avvenuto il 3 novembre fra il Governo del Reich ed i due rappresentanti dell’Episcopato: Monsignore Corrado Gröber, Arcivescovo di Friburgo di Brisgovia, e Monsignor Guglielmo Berning, Vescovo di Osnabrück.1
Am 03.11.1933 hatten Gröber und Berning in Berlin mit Vertretern des Reichsinnenministeriums über Ausführungsbestimmungen zum Sterilisationsgesetz beraten; vgl. den Bericht Gröbers und Bernings an Bertram, 03.11.1933, in: Stasiewski (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe I, S. 433–436. Gröber vertrat im Anschluß an diese Verhandlungen die Auffassung, einen auch für Katholiken vertretbaren Kompromiß mit der Reichsregierung gefunden zu haben, so daß Bertram im Dezember 1933 schließlich einwilligte, ein bereits ausgearbeitetes „Hirtenwort zum Schutz der kirchlichen Grundsätze über die Ehe“ zurückzuziehen und stattdessen den Bischöfen empfahl, einen demgegenüber abgeschwächten Passus in ihre Kanzelverkündigungen zum zweiten Sonntag nach Epiphanias aufzunehmen. Der Passus lautete: „In der Frage der Sterilisierung gelten für die Gläubigen die von der höchsten kirchlichen Autorität verkündeten Grundsätze des christlichen Sittengesetzes. Gemäß den Weisungen des Heiligen Vaters erinnern wir daran: Es ist nicht erlaubt, sich selbst zur Sterilisierung zu stellen oder Antrag zu stellen auf Sterilisierung eines anderen Menschen. Das ist Lehre der katholischen Kirche. Dankbar anerkennen wir jede Rücksichtnahme auf diesen Grundsatz.“ Zit. nach Stasiewski, ebd., S. 493, Anm. 4. Reichsinnenminister Frick versuchte am 13.01.1934 den Bischöfen die Verkündigung dieses Passus zu untersagen; allerdings konnte der Anordnung aus Zeitmangel nicht mehr Folge geleistet werden. Die Reichsregierung zeigte sich nicht bereit, den Positionen der katholischen Kirche in irgendeiner Weise Rechnung zu tragen; Vgl. mit weiteren Einzelheiten Brechenmacher, Unveröffentlichte Dokumente aus dem Nachlaß des Ministerialdirektors, Rudolf Buttmann, S. 215, Anm. 207, und S. 251, Anm. 316, sowie Bericht No. 9337 vom 15.01.1934.
Invio qui accluso il relativo allegato.
Anhang
1Germania Nr. 339, 09.12.1933: „Das Sterilisationsgesetz. Ausführungsverordnung im Reichsgesetzblatt veröffentlicht“.

1 Am 03.11.1933 hatten Gröber und Berning in Berlin mit Vertretern des Reichsinnenministeriums über Ausführungsbestimmungen zum Sterilisationsgesetz beraten; vgl. den Bericht Gröbers und Bernings an Bertram, 03.11.1933, in: Stasiewski (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe I, S. 433–436. Gröber vertrat im Anschluß an diese Verhandlungen die Auffassung, einen auch für Katholiken vertretbaren Kompromiß mit der Reichsregierung gefunden zu haben, so daß Bertram im Dezember 1933 schließlich einwilligte, ein bereits ausgearbeitetes „Hirtenwort zum Schutz der kirchlichen Grundsätze über die Ehe“ zurückzuziehen und stattdessen den Bischöfen empfahl, einen demgegenüber abgeschwächten Passus in ihre Kanzelverkündigungen zum zweiten Sonntag nach Epiphanias aufzunehmen. Der Passus lautete: „In der Frage der Sterilisierung gelten für die Gläubigen die von der höchsten kirchlichen Autorität verkündeten Grundsätze des christlichen Sittengesetzes. Gemäß den Weisungen des Heiligen Vaters erinnern wir daran: Es ist nicht erlaubt, sich selbst zur Sterilisierung zu stellen oder Antrag zu stellen auf Sterilisierung eines anderen Menschen. Das ist Lehre der katholischen Kirche. Dankbar anerkennen wir jede Rücksichtnahme auf diesen Grundsatz.“ Zit. nach Stasiewski, ebd., S. 493, Anm. 4. Reichsinnenminister Frick versuchte am 13.01.1934 den Bischöfen die Verkündigung dieses Passus zu untersagen; allerdings konnte der Anordnung aus Zeitmangel nicht mehr Folge geleistet werden. Die Reichsregierung zeigte sich nicht bereit, den Positionen der katholischen Kirche in irgendeiner Weise Rechnung zu tragen; Vgl. mit weiteren Einzelheiten Brechenmacher, Unveröffentlichte Dokumente aus dem Nachlaß des Ministerialdirektors, Rudolf Buttmann, S. 215, Anm. 207, und S. 251, Anm. 316, sowie Bericht No. 9337 vom 15.01.1934.
Biographien (4):Sachdatensätze (1):

Berichte des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo
aus Deutschland 1930 bis 1939
Im Auftrag des Deutschen Historischen Instituts in Rom und in Kooperation mit der Kommission für
Zeitgeschichte Bonn und dem Archivio Segreto Vaticano herausgegeben von Thomas Brechenmacher
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